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BPatG, 02.11.2009 - 27 W (pat) 219/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Bundespatentgericht
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- kanzlei.biz
Differenzierung bei Eintragung der Wortmarke "Echt Kölsche Mädche"
- kanzlei.biz
Differenzierung bei Eintragung der Wortmarke "Echt Kölsche Mädche"
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
Zur Markenfähigkeit des Begriffs "Echt Kölsche Mädche"
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
"Echt Kölsche Mädche" nur teilweise als Marke schutzfähig
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 21.09.2000 - I ZB 35/98
SWISS ARMY; Bezeichnung ähnlich einer staatlichen Einrichtung
Auszug aus BPatG, 02.11.2009 - 27 W (pat) 219/09
Ist aber eine Art der Zeichenverwendung nicht ausgeschlossen, bei welcher das fragliche Zeichen als Herkunftshinweis wirkt, kann der Kennzeichnung das erforderliche Mindestmaß an Unterscheidungskraft nicht abgesprochen werden (vgl. BGH GRUR 2001, 240, 242 -Swiss Army). - BGH, 28.11.1991 - I ZB 4/90
Freihaltebdürfnis bei geteilter Verkehrsauffassung - Zukünftiges …
Auszug aus BPatG, 02.11.2009 - 27 W (pat) 219/09
Die Vorstellung, dass mit der Bezeichnung einer Person auf die Herkunft der gekennzeichneten Waren hingewiesen werden solle, könnte sich bei den angesprochenen Verbrauchern erst aufgrund mehrerer assoziierender Gedankenschritte einstellen; wozu die Verbraucher aber nicht neigen (st. Rspr., vgl. BGH GRUR 1992, 515, 516 -Vamos; BGH GRUR 195, 408, 409 -Protech). - LG Köln, 29.01.2008 - 33 O 212/07
Kölsche Jung - Ich ben ne Kölsche Jung
Auszug aus BPatG, 02.11.2009 - 27 W (pat) 219/09
Aber selbst wenn das Publikum bei einer solchen Anbringung der Wortfolge auf einzelnen Waren in ihr keinen Herkunftshinweis, sondern eine Art "Statement" in Form eines Bekenntnisses zur Stadt Köln erblicken würde (vgl. hierzu Landgericht Köln, Urteil vom 29. Januar 2008, Az. 33 O 212/07) vermag dies eine Schutzfähigkeit nicht unbedingt zu beseitigen. - BPatG, 26.09.2006 - 27 W (pat) 35/06
Auszug aus BPatG, 02.11.2009 - 27 W (pat) 219/09
Ein solches Verständnis des sich auf (aus der Stadt Köln stammende) Personen beziehenden Begriffs erschließt sich im Zusammenhang mit Waren dem Publikum erst aufgrund einer analysierenden Betrachtung, denn bei der Bezeichnung "Echt Kölsche Mädche" handelt es sich nicht um ein allseits als Synonym für die Stadt Köln stehendes Wahrzeichen, wie es etwa bei der bildlichen Abbildung des Kölner Doms der Fall ist (vgl. hierzu BPatG, Beschluss vom 26. September 2006, Az. 27 W (pat) 35/06 -Kölner Dom).